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Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung - Wer Anspruch auf Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung hat

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Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung
Wer Anspruch auf Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung hat
Wann Sie Ihre Mitarbeiter bezahlt von der Arbeit freistellen müssen
In welchen Fällen ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht
Wann ein Anspruch auf kurzfristige Arbeitsfreistellung besteht
Wie Ihr Mitarbeiter Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung geltend machen muss
Wann keine Ansprüche auf Sonderurlaub oder Arbeitsfreistellung bestehen
Wann und wie Sie den Freistellungsanspruch einschränken können
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Wer Anspruch auf Sonderurlaub oder Arbeitsfreistellung hat

Anders als bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Sie nur Ihren Arbeitnehmern gewähren müssen, betrifft der Anspruch auf Sonderurlaub bzw. Arbeitsfreistellung sämtliche Dienstverpflichtete.

Er gilt deshalb auch für Ihre freien Mitarbeiter und arbeitnehmerähnlichen Personen, wie etwa Ihre Heimarbeitnehmer oder die ausschließlich für Sie tätigen Handelsvertreter. Ebenso haben Ihre Auszubildenden Anspruch auf Sonderurlaub und bezahlte Arbeitsbefreiung.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. Februar 2010 um 17:15 Uhr