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Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung - Wann keine Ansprüche auf Sonderurlaub oder Arbeitsfreistellung bestehen

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Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung
Wer Anspruch auf Sonderurlaub und Arbeitsfreistellung hat
Wann Sie Ihre Mitarbeiter bezahlt von der Arbeit freistellen müssen
In welchen Fällen ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht
Wann ein Anspruch auf kurzfristige Arbeitsfreistellung besteht
Wie Ihr Mitarbeiter Sonderurlaub oder Arbeitsbefreiung geltend machen muss
Wann keine Ansprüche auf Sonderurlaub oder Arbeitsfreistellung bestehen
Wann und wie Sie den Freistellungsanspruch einschränken können
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Wann keine Ansprüche auf Sonderurlaub oder Arbeitsfreistellung bestehen

Der Anspruch auf Sonderurlaub oder eine Arbeitsbefreiung setzt voraus, dass ein im Vollzug befindliches Arbeitsverhältnis vorliegt. Dementsprechend hat Ihr Mitarbeiter keinen Anspruch auf eine Freistellung, wenn sein Arbeitsverhältnis ruht:

Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst etc.

Aber auch wenn sich Ihr Mitarbeiter in seinem Erholungsurlaub befindet, hat er keine Ansprüche nach § 616 BGB.

Herr Merz genießt gerade seinen Jahresurlaub, als er die Nachricht erhält, dass sein Vater unerwartet verstorben ist. Die Beerdigung findet noch während des Urlaubs statt. In diesem Fall hat Herr Merz keine zusätzlichen Urlaubsansprüche.

Ebenso wenig besteht ein Freistellungsanspruch, wenn das Ereignis nicht in die Arbeitszeit fällt.

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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. Februar 2010 um 17:15 Uhr