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Lohn- und Gehaltsabrechnung - Wann Sie zur Lohn- und Gehaltsabrechnung verpflichtet sind

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Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wann Sie zur Lohn- und Gehaltsabrechnung verpflichtet sind
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Wann Sie zur Lohn- und Gehaltsabrechnung verpflichtet sind

Grundsätzlich gilt: Sie müssen für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto anlegen und eine Lohn- und Gehaltsabrechnung durchführen. Diese Pflicht gilt aber nicht in Bezug auf die selbstständig für Sie Tätigen: Von diesen erhalten Sie eine Rechnung und die Sache ist mit deren Bezahlung für Sie erledigt.

Das bedeutet letztlich, dass Sie beide Personengruppen voneinander abgrenzen müssen:

Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn Ihr Mitarbeiter hinsichtlich seiner Arbeitszeit, seines Arbeitsorts und der Art und Weise seiner Tätigkeit von Ihnen Weisungen entgegennehmen muss.

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Checkliste Lohn- und Gehaltsabrechnung

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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 07. Februar 2010 um 13:59 Uhr