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Lohn- und Gehaltsabrechnung - Ohne die Betriebsnummer läuft nichts

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Lohn- und Gehaltsabrechnung
Wann Sie zur Lohn- und Gehaltsabrechnung verpflichtet sind
Ohne die Betriebsnummer läuft nichts
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Was Ihr Mitarbeiter wann wie erhält
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Wie lange Sie das Lohnkonto aufbewahren müssen
Wie Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung zeitsparend durchführen
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Ohne die Betriebsnummer läuft nichts

Wenn Sie das erste Mal einen Arbeitnehmer einstellen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Diese müssen Sie bei allen Meldungen an die Krankenkassen angeben .

Die Betriebsnummer erhalten Sie " auch telefonisch oder per Fax " bei dem für Sie zuständigen Arbeitsamt (künftig: JobCenter).

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Checkliste Lohn- und Gehaltsabrechnung

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Zuletzt aktualisiert am Sonntag, den 07. Februar 2010 um 13:59 Uhr