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Firmenwagen - Herausgabepflicht nach Ende des Arbeitsverhältnisses

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Herausgabepflicht nach Ende des Arbeitsverhältnisses
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Herausgabepflicht nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Spätestens wenn das Arbeitsverhältnis rechtlich beendet ist, beispielsweise nach Ablauf der Kündigungsfrist, ist der Mitarbeiter verpflichtet, das Fahrzeug entschädigungslos an Sie herauszugeben.

Stellt das Arbeitsgericht aber fest, dass Ihre Kündigung unwirksam war, müssen Sie rückwirkend oft nicht nur die Vergütung nachzahlen, sondern den Mitarbeiter auch für die entgangene private Nutzungsmöglichkeit entschädigen. Diesen Anspruch können Sie leider nicht ausschließen.

Möglich ist es aber, ein Zurückbehaltungsrecht des Mitarbeiters zu vermeiden.

Nach dem Gesetz könnte der Mitarbeiter nämlich die Herausgabe verweigern, wenn er Gegenansprüche gegen Sie hat, beispielsweise auf noch nicht bezahlte Vergütung oder Urlaubsabgeltung.

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 11. Februar 2010 um 21:29 Uhr