Home Hotel- & Gastronomie - Enzyklopädie Das Unternehmerbuch Personalwirtschaft Feiertagsvergütung - Grundsatz: Keine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen

Feiertagsvergütung - Grundsatz: Keine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen

Beitragsseiten
Feiertagsvergütung
Welche Tage gesetzliche Feiertage sind
Grundsatz: Keine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen
Wenn Ihre Mitarbeiter in verschiedenen Bundesländern tätig sind
Was Sie an kirchlichen oder religiösen Feiertagen beachten müssen
Wann Ihre Mitarbeiter Anspruch auf eine Feiertagsvergütung haben
Was Sie beachten müssen, wenn in Ihrem Betrieb an einem Feiertag gearbeitet wird
Was Sie Ihren Mitarbeitern steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen können
Alle Seiten

 

Grundsatz: Keine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen

Grundsätzlich gilt: An gesetzlichen Feiertagen dürfen Sie Ihre Mitarbeiter nicht beschäftigen. Ausnahmen sind aber möglich. So dürfen Sie Ihre Mitarbeiter an einem Feiertag beschäftigen, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.

Wer in welcher Höhe Anspruch auf die Vergütungsfortzahlung hat.

Weblinks

In unserem Linkverzeichnis finden Sie Kategorien mit Themen relevanten Links:



Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 06. Februar 2010 um 19:11 Uhr