|
Einstellung eines neuen Mitarbeiters |
erledigt |
|
Betriebsnummer liegt vor bzw. ist beim Arbeitsamt erfragt |
|
|
persönliche Daten des neuen Mitarbeiters erfasst |
|
|
Arbeitspapiere vom Arbeitnehmer erhalten - Lohnsteuerkarte - Sozialversicherungsausweis - (evtl. Unterlagen für VwL) |
|
|
Anmeldung des Mitarbeiters bei Krankenkasse |
|
|
Lohnabrechnung |
|
|
Lohnkonto für Mitarbeiter eingerichtet |
|
|
Lohnsteuer aus Lohnsteuertabelle ermittelt (unter Beachtung der Freibeträge) |
|
|
Sozialversicherungsabgaben (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil errechnet) |
|
|
Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt durchgeführt |
|
|
Lohnsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt (siehe L 92/12) an die Finanzkasse überwiesen |
|
|
Meldung der Sozialversicherungsabgaben an die Krankenkasse |
|
|
Sozialversicherungsabgaben (Arbeitgeber- und Abeitnehmeranteil) zum Fälligkeitszeitpunkt (siehe L 92/19) an die Krankenkasse abgeführt |
|
|
Gehaltszahlung im Lohnkonto erfasst |
|